ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER EVENTBAND „GOLDEN SOUND“

 

 

 

Vertragsabschluss und Leistungsumfang

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung mit der Band GOLDEN SOUND, vertreten durch Melanie Vrucinic, Wehlistraße 144, 1020 Wien. Entgegenstehenden Regelungen in den AGB des Auftraggebers widerspricht die Band ausdrücklich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

 

 

Arbeitsbedingungen

 

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt der Band vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt die Techniker der Band freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen haben. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn der Band nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Auftraggebers.
Die Künstler sind in der Gestaltung ihrer Darbietung alleinverantwortlich unter Berücksichtigung der vorab getroffenen Abmachungen mit dem Auftraggeber.
Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von der Band nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Musiker der Band verpflichten sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und Spieldauer, sowie für den Auftritt und alle musikalischen Darbietungen der Band.

 

 

Bühne und Technik

 

Die im Technical Rider angegebene Mindestbühnenmaße sind vom Veranstalter einzuhalten. Der Auftragsgeber stellt eine ausreichende Benützungsfläche mit einem 220V Wechselstromanschluss zur Verfügung. Um einen rechtzeitigen Auftrittsbeginn zu gewährleisten, muss der Zutritt zum Veranstaltungslokal mindestens 2 Stunden vor Eintreffen der Gäste ermöglicht werden und die Benützungsfläche/Bühne freigeräumt sein.
Bei Privatfesten und Hochzeitsfeiern kann die Technik (bis zu 250 Pax) von der Band Golden Sound entgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Bei größeren Veranstaltungen stellt der Auftraggeber die Technik und das Tontechniker-Team kostenlos bereit und sorgt für volle Funktionsfähigkeit der PA-Anlage und Equipment.
Die Backline wird von den Musikern von Golden Sound bereitgestellt.

 

 

Verpflegung / Catering
Sämtlichen Bandmitgliedern & Techniker sind vor oder während der Veranstaltung, Speisen (mindestens eine warme Mahlzeit) und Getränke laut Bandermessen zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber gewährleistet durch eine vorherige Absprache dies auch bei einem evtl. Catering durch Dritte und stellt eine Versorgung der Musiker sicher.

 

 

Übernachtung

 

Der Veranstalter verpflichtet sich, den Musikern von Golden Sound, Einzelzimmer in einem Hotel (mindestens *** Hotel/ 3-Sterne) zur Übernachtung mit Frühstück, kostenlos zu Verfügung zu stellen, wenn der Auftrittsort ab 140 km von Wien entfernt liegt und die Spieldauer der Band bis nach Mitternacht beträgt. Das vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Hotel, befindet sich im Umkreis von 10 km der Veranstaltungslokalität.

 

 

Vertretungsrecht

 

Bei Verhinderung oder Erkrankung eines Musikers, muss für gleichwertigen Ersatz, zu gleichen Bedingungen, gesorgt werden. Die Bereitstellung des Substituten erfolgt durch die Auftragnehmerin Melanie Vrucinic (Bandleitung) und muss dem Veranstalter nicht vorab angekündigt werden.

 

Bei Erkrankung oder Verhinderung der Frontsängerin, wird mit Absprache des Veranstalters, gleichwertiger Ersatz durch die Auftragnehmerin Melanie Vrucinic gestellt.

 

 

 

Honorar

 

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Gesamtsumme binnen 14 Tagen zu überweisen.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 1 Prozent pro Monat ab Fälligkeit.

Kostenvoranschläge der Band sind unverbindlich.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers bedingt sind und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, werden dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung gestellt.  

 

Über die Höhe der vereinbarten Gage ist gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

 

 

 

Steuern und Gebühren

 

Der Veranstalter übernimmt sämtliche Steuern (Ausländersteuer, Vergnügungssteuer, etc. ) und Gebühren, die aus Anlass des Auftrittes zu leisten sind, insbesondere die, an die Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM) zu leistende Aufführungsentgelte.  
Die Musiker von Golden Sound unterliegen ausschließlich der Kleinunternehmerregelung und dürfen daher keine Umsatzsteuer beheben.
Private Feiern sind als Ausnahmeregelungen und müssen keine Gebühren an die AKM abgeben.
Umsatzsteuerpflichtige Mitmusiker von Golden Sound, werden die Umsatzsteuer ihrem Teilhonorar entsprechend auf einer eigenen Honorarnote anführen, wobei die Höhe des Gesamthonorars hiervon nicht beeinträchtigt wird.

 

 

 

Haftung für Schäden und Sicherheit

 

Die Haftung durch die Band Golden Sound  gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Band herbeiführt wurde. Die Band übernimmt keine Haftung seitens des Auftraggebers für die Durchführung der Veranstaltung gestellten Materials, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze. Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit der Musiker von Golden Sound. Schäden die vom Auftraggeber, deren Mitarbeiter, Gästen oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden) gegenüber der Band und den Musikern entstehen, trägt der Auftraggeber. Dies gilt im Besonderen bei transportablen Bühnen und den der Band zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen, sowie Schäden, die in einem adäquat- kausalen Zusammenhang mit dem Auftritt der Band stehen. Stellt der Auftraggeber eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung des Auftritts zur Verfügung, stellt er sicher, dass für die Durchführbarkeit der Veranstaltung die Räumlichkeiten geeignet sind.

 

Für Schäden an Instrumenten oder an technischen Anlagen der Band, welche von Veranstaltungsbesuchern hervorgerufen werden, haftet zur Gänze ebenso der Veranstalter. Die Band übernimmt keine Haftung für etwaige Gehörschäden bei Veranstaltungsbesuchern.

 

 

 

Veranstaltungsabsage und Stornogebühren

 

Die Stornierung eines vereinbarten Auftritts durch den Auftraggeber bedingt durch folgende Stornogebühren:

 

Ab Unterfertigungsdatum: 20 % des Gesamthonorares

 

Ab 3 Monaten vor der Veranstaltung: 35 % des Gesamthonorares

 

Ab 1 Monat vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamthonorares

 

Ab 14 Tagen vor der Veranstaltung: 70 % des Gesamthonorares

 

Ab 7 Tagen vor der Veranstaltung  100 % des Gesamthonorares

 

 

 

Ausgenommen hiervon sind Stornierungen, die auf höhere Gewalt (lt. Rechtsprechung ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch äußerst vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, (z.B. Hochwasser, Erdbeben) zurückzuführen sind.

 

Ein Entfall der Veranstaltung durch mangelhafte Vorbereitung seitens des Veranstalters wird nicht als höhere Gewalt gewertet.

 

 

 

Im Fall einer Verschiebung aus einem der soeben genannten Umstände oder durch von Auftraggebern nicht zu vertretende Umstände (z.B. Tod eines Angehörigen, Erkrankung des Auftraggebers, etc.) verpflichtet sich der Auftraggeber bereits jetzt, Golden Sound auch am Ersatztermin  zu beauftragen. Kommt ein Ersatztermin im gleichen Geschäftsjahr zustande, an dem Golden Sound verpflichtet werden kann, wird vom Auftragnehmer vor einer Stornogebühr abgesehen.

 

Bei einer Verschiebung ins nächste Geschäftsjahr ist eine Gebühr von 400 Euro vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu entrichten.

 

 

 

Besondere Stornobedingungen durch Covid-19 (Stand 2020)

 

 

 

Stornieren oder Verschieben von Hochzeiten und privaten Feiern

 

 

 

Termine, die aufgrund der Verordnung betroffen sind und in den Zeitraum März, April und Mai 2020 fallen, können kostenfrei storniert werden.

 

Im Falle einer Verschiebung verpflichtet sich der Auftraggeber, Golden Sound auch am Ersatztermin zu buchen, sofern diese am Ersatztermin verfügbar ist.

 

 

 

Verschiebung und Stornierung ohne Verordnung

 

Wenn das Auftrittsverbot ab Anfang / Mitte Mai 2020 aufgehoben wird und trotzdem eine Stornierung seitens des Veranstalters durchgeführt wird, werden unsere Stornobedingung geltend gemacht. (Betrifft private Feiern & Hochzeiten ab Juli 2020, welche vorab schon storniert werden sollten)

 

Sollte die Band am Ersatztermin nicht verfügbar sein, sowie kein passender Ersatztermin im folgenden Geschäftsjahr gefunden bzw. das Event komplett abgesagt werden, müssen unsere Stornobedingungen (siehe Punkt: Stornogebühren) geltend gemacht werden

 

 

 

 

 

Datenschutz

 

Die Band garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nach den Richtlinien der DSVGO nicht erfolgt. Alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die Parteien vereinbaren Stillschweigen und garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen an Dritte.

 

 

Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

 

Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand

 

Auf die gegenständlichen AGB kommen ausschließlich österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist Wien.

 

Wien, 2020